Das Bonusheft
Es gibt zwei Gründe, warum einem das Bonusheft nicht egal sein sollte: Einerseits erinnert es daran, dass jeder regelmäßig etwas für die Gesunderhaltung seiner Zähne tun sollte. Zur Prophylaxe, also zur Vorbeugung von Mund- und Zahnerkrankungen, gehört nun mal auch der regelmäßige Kontrolltermin beim Zahnarzt. Andererseits hilft das Bonusheft beim Geldsparen. Wie das gemeint ist, erklären wir hier:
Bonusheft – für Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen längst selbstverständlich
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung – und auch die mitversicherten Familienangehörigen, z.B. Kinder und Jugendliche – sollten ein Bonusheft haben. Es ist nicht größer als ein Personalausweis und passt in jedes Portemonnaie oder in die Brieftasche.
Mit „Bonus“ mehr Geld von der Krankenkasse
Ein regelmäßig geführtes Bonusheft ist bares Geld wert. Das macht sich dann bemerkbar, wenn Zahnersatz – eine Krone, eine Brücke oder herausnehmbare Prothese – notwendig wird. Mal Hand aufs Herz: Wer kann schon von sich sagen, dass er in Sachen Mundhygiene wirklich immer alles richtig macht? Manche Menschen haben aus verschiedenen Gründen Probleme mit sorgfältiger Mundhygiene.
Das Bonusheft soll jeden einzelnen dazu anhalten, regelmäßig zur Kontrolle beim Zahnarzt vorbeizuschauen. Das nützt nicht nur den Patienten, sondern auch der Krankenkasse, denn dadurch spart sie umfangreichere Behandlungskosten.
Sollte dennoch ein Zahn oder gar mehrere durch Zahnersatz – Brücke, Prothese, Krone – ersetzt werden müssen, dann belohnt die Krankenkasse die Tatsache, dass man regelmäßig die Kontroll-Termine wahrgenommen hat, mit einem Plus an Zuschuss.
Und so funktioniert das Bonusheft
Nach der Rechtslage bekommt der Patient mit – regelmäßig geführtem – Bonusheft zum normalen Zuschuss seiner Krankenkasse einen Extra-Zuschuss (Bonus). Nur gelegentliches Kontrollieren reicht aber nicht. Erst wenn regelmäßige Untersuchungen beim Zahnarzt über einen Zeitraum von fünf Jahren lückenlos nachgewiesen werden, erhöht sich der Festzuschuss zum Zahnersatz, und zwar um 20 Prozent. Können diese Kontrolluntersuchungen sogar über einen Zeitraum von 10 Jahren nachgewiesen werden, wird der Zuschuss der Krankenkasse um insgesamt 30 Prozent erhöht.
Patienten, die älter als 18 Jahre sind, sollen nach der Bonusregelung wenigstens einmal in jedem Jahr zu einer Untersuchung beim Zahnarzt gewesen sein. Für Kinder ab dem 6. Lebensjahr und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr gibt es ein spezielles Vorsorge-Programm, das unterschiedliche Aktivitäten zur Verhütung von Zahnerkrankungen beinhaltet. Dieses Spezial-Programm heißt abgekürzt „IP-Programm“ (IP=Individualprophylaxe) und erfordert von den Kindern und Jugendlichen zweimal im Jahr einen Besuch beim Zahnarzt.
Die Untersuchung bzw. die Prophylaxe-Maßnahme ist an einen festgelegten Zeitrhythmus gebunden. Näheres sagt Ihnen Ihr Zahnarzt. Die Kosten für diese Vorsorgebehandlungen nach dem IP-Programm werden von der Krankenkasse übernommen. Im Bonusheft kreuzt der Zahnarzt entweder die „zahnärztliche Untersuchung“ eines Erwachsenen oder die „Individualprophylaxe“ bei einem Kind oder Jugendlichen an. Der Tag der Untersuchung bzw. IP-Behandlung wird festgehalten und mit einem Stempel des Zahnarztes betätigt.
Was tun, wenn der Stempel fehlt?
Wenn der Nachweis der regelmäßigen Untersuchungen im Bonusheft
- bei Erwachsenen ein Stempel pro Jahr
- bei Kindern und Jugendlichen zwei Stempel pro Jahr
fehlt, sollten Sie Ihren Zahnarzt bitten, den Stempel nachzutragen. Voraussetzung für das „Nachstempeln“ ist allerdings, dass man im fraglichen Zeitraum die Untersuchung (Erwachsener) bzw. die Prophylaxe-Maßnahmen (Kinder, Jugendliche) hat durchführen lassen, was in der Patientenkartei dokumentiert ist. Bitte beachten Sie: Es ist Ihre Aufgabe, an einen Eintrag ins Bonusheft zu denken.
Wer die vorgeschriebenen Termine nicht wahrgenommen hat, kann auf die Vorteile des Bonusheftes nicht zurückgreifen, die Bonusregelung gilt nicht mehr. Dann muss man sozusagen von vorne anfangen und fünf Jahre lang warten (und regelmäßig die Zahnarzttermine einhalten), bis man wieder Anspruch auf die Bonus-Zuschüsse hat.
Was tun, wenn das Bonusheft nicht auffindbar ist?
Wenn das eigene Bonusheft oder das der Kinder verlorengegangen ist, hilft der Zahnarzt weiter – er kann ein neues Heft ausfüllen. Anhand der Patientenkartei ist ja nachvollziehbar, wann wer bei ihm zur Untersuchung oder Prophylaxe-Behandlung war. Steht ein Zahnarztwechsel an, verliert das Bonusheft natürlich nicht seine Gültigkeit. Der neue Zahnarzt kann die notwendigen Einträge fortsetzen oder er stellt dem neuen Patienten ein weiteres Bonusheft aus. In diesem Fall darf das „alte“ Bonusheft nicht in den Papierkorb wandern. Es ist zusammen mit dem 2. Heft bei einer vorgesehenen prothetischen Behandlung der Krankenkasse vorzulegen.
Nicht nur wegen des Bonus zum Zahnarzt
Das Bonusheft ist im Fall des Falles später einmal bares Geld wert – wenn einmal Zahnersatz nötig wird. Im Vordergrund sollte allerdings immer die eigene Mundgesundheit und die möglichst lebenslange Gesunderhaltung von Zahn und Zahnfleisch stehen. Schöne, gesunde Zähne – das ist ein natürliches Kapital und ein großes Stück Lebensqualität.
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